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Informationen

Background

Das Hohentwielfestival findet 2025 aufgrund von notwendigen Haushaltseinsparungen der Stadt Singen auf dem Singener Rathausplatz statt. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung von KOKON Entertainment vom 10.12.2024: 2024-12-10_PM_HTWL25_Verlegung


ANREISE

Adresse: Rathausplatz, 78224 Singen (Hohentwiel)

Das Hohentwielfestival findet auf dem Singener Rathausplatz statt. Singen liegt zwischen dem Hegau und dem Bodensee, knapp 20 km von Schaffhausen (CH), Tuttlingen, Konstanz und Kreuzlingen (CH) entfernt. Wir empfehlen Konzertbesucher:innen aus der näheren Umgebung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. 

 

ÖPNV 

Das Hohentwielfestival ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen: 

Der Bahnhof Singen liegt ca. 800 m durch die Innenstadt vom Rathausplatz entfernt. 

Alternativ sind es von der Haltestelle „Singen Landesgartenschau“ durch den schönen Stadtgarten und vorbei an der Stadthalle ca. 700 m Fußweg bis zum Rathausplatz. 

Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort. 

Hinweis: Die Konzertkarten berechtigen NICHT zur Fahrt mit den Zügen der DB und der SBB. 

 

Parkplätze 

Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie Parkplätze in der Tiefgarage der Stadthalle bzw. des Rathauses, auf dem Festplatz Offwiese, beim Haltepunkt Landesgartenschau sowie in den Parkhäusern von Singen. 

Weiter besteht die Möglichkeit der Nutzung der Park-and-Ride-Parkplätze entlang der „Seehas“-Strecke mit anschließender Nutzung des Zuges zur Weiterfahrt bis zur Haltestelle Landesgartenschau. 

MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE PERSONEN / PERSONEN MIT SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

Karten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen oder Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie deren Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected 

Webseite: www.ticketsconnected.com 

Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 – 584 788 1 

Der Zugang zum Konzertgelände auf dem Rathausplatz ist barrierefrei. Behindertengerechte Toiletten stehen vor Ort zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Veranstalter KOKON Entertainment GmbH (siehe Kontakt). 

JUGENDSCHUTZ

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst:

 

Zutrittsregelungen:

  • 0 – 5 Jahre:   kein Zutritt
  • 6 – 13 Jahre:  Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis*
  • 14 – 16 Jahre: Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis**(muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich
  • ab 16 Jahren:  Zutritt ohne Beschränkung

Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.

 

Alkoholausschank:

  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.
  • Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet.
  • Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.

Jugendschutz_Formular_Einverständniserklärung

GETRÄNKE UND SPEISEN

Für das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken.

Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel) oder 0,5 l  Tetrapak (ohne Deckel) oder einen 0,5 l Trinkbeutel mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.

Auf dem Konzertgelände ist sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung möglich.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Den Besuchenden ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  1. Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge
  2. Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
  3. Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können.
  4. Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapack bis 500ml ohne Deckel oder 1x Trinkbeutel bis 500ml, jeweils mit nicht-alkoholischem Inhalt.
  5. Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige
  6. Regenschirme aller Art
  7. Sperrige Gegenstände: Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Regenschirme
  8. Fahrrad- und Motorradhelme
  9. Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  10. Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial
  11. Tiere
  12. Computer und Tablets
  13. Selfie-Sticks
  14. Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven. Erlaubt sind kleine Taschenkameras ohne Objektiv.
  15. Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter.
  16. Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter).
  17. Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm

HAUSORDNUNG