Informationen

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ANREISE

Adresse: Hohentwiel, 78224 Singen (Hohentwiel)

Das Hohentwielfestival findet in Singen auf dem namensgebenden Hausberg, dem Hohentwiel statt. Singen liegt zwischen dem Hegau und dem Bodensee, knapp 20 km von Schaffhausen (CH), Tuttlingen, Konstanz und Kreuzlingen (CH) entfernt. Wir empfehlen Konzertbesucher:innen aus der näheren Umgebung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

 

ÖPNV

Das Hohentwielfestival ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Von der nächstgelegenen Haltestelle „Singen Landesgartenschau“ sind es weniger als 200 m Fußweg bis zum Abfahrtspunkt unseres kostenfreien Shuttlebusses. Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.

Alternativ ist der Singener Bahnhof in ca. 1,5 km Entfernung zu erreichen.

Hinweis: Die Konzertkarten beinhalten die Nutzung unseres Shuttleservices auf den Berg, berechtigen jedoch NICHT zur Fahrt mit den Zügen der DB und der SBB.

 

Shuttlebus

Für die Besucher:innen des Hohentwielfestivals ist ein kostenloser Bus-Pendelverkehr auf den Berg eingerichtet. Ausgangspunkt ist die Ecke Hohentwielstraße/Schaffhauser Straße am Hotel Widerhold, ganz in der Nähe des Fest- und Parkplatzes Offwiese und der Bahnhaltestelle Landesgartenschau. Von dort aus geht es mit dem Bus bis zum Informationszentrum Hohentwiel auf halber Bergeshöhe. Nach einem kurzen Fußmarsch erreichen die Besucher die Karlsbastion. Als Fahrausweis dienen die Eintrittskarten.

Der Busshuttleverkehr beginnt an allen Konzerttagen um 16:30 Uhr. Nach den Konzerten fährt der letzte Bus jeweils um 23:00 Uhr vom Berg zurück zum Ausgangspunkt.

 

Für mobilitätseingeschränkte Personen fährt ein gesonderter Bus bis hoch zum Konzertgelände (Karlsbastion). Bitte seien Sie für die Nutzung dieses Sondershuttles rechtzeitig vor Konzertbeginn vor Ort und melden sich beim Personal am Infopoint gegenüber des Hotels Widerhold zur Mitfahrt an.

 

Parkplätze

Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie Parkplätze in der Tiefgarage der nahegelegenen Stadthalle bzw. des Rathauses, auf dem Festplatz Offwiese, beim Haltepunkt Landesgartenschau sowie in den Parkhäusern von Singen.

Weiter besteht die Möglichkeit der Nutzung der Park-and-Ride-Parkplätze entlang der „Seehas“-Strecke mit anschließender Nutzung des Zuges zur Weiterfahrt bis zur Haltestelle Landesgartenschau.

MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE / PERSONEN MIT SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS

Karten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen oder Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie deren Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected

Webseite: www.ticketsconnected.com

Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 – 584 788 1

Für mobilitätseingeschränkte Personen fährt ein gesonderter Bus bis hoch zum Konzertgelände (Karlsbastion). Bitte seien Sie für die Nutzung dieses Sondershuttles rechtzeitig vor Konzertbeginn vor Ort und melden sich beim Personal am Infopoint gegenüber des Hotels Widerhold zur Mitfahrt an.

JUGENDSCHUTZ

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst:

 

Zutrittsregelungen:

  • 0 – 5 Jahre:   kein Zutritt
  • 6 – 13 Jahre:  Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis*
  • 14 – 16 Jahre: Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis**(muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich
  • ab 16 Jahren:  Zutritt ohne Beschränkung

Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.

 

Alkoholausschank:

  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.
  • Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet.
  • Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.

Jugendschutz_Formular_Einverständniserklärung

GETRÄNKE UND SPEISEN

Für das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken.

Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel) oder Tetrapak mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.

Auf dem Konzertgelände wird es ausschließlich Barzahlung geben. Das Bezahlen mit EC-Karte ist nicht möglich. An unseren Theken ist es möglich Geld abzuheben.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Den Besucher:innen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge
  • Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige
  • Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
  • Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können.
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel.
  • Sperrige Gegenstände:
    Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Picknickdecken, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Stock-Regenschirme mit Stahlspitze und Taschen oder Rucksäcke, die nicht von einer Person alleine sicher getragen werden können.
  • Fahrrad- und Motorradhelme
  • Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere
  • Computer und Tablets
  • Selfie-Sticks
  • Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven
  • Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter
  • Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter)
  • Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm