Adresse: Rathausplatz, 78224 Singen (Hohentwiel)
Das Hohentwielfestival findet auf dem Singener Rathausplatz statt. Singen liegt zwischen dem Hegau und dem Bodensee, knapp 20 km von Schaffhausen (CH), Tuttlingen, Konstanz und Kreuzlingen (CH) entfernt. Wir empfehlen Konzertbesucher:innen aus der näheren Umgebung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
ÖPNV
Das Hohentwielfestival ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen:
Der Bahnhof Singen liegt ca. 800 m durch die Innenstadt vom Rathausplatz entfernt.
Alternativ sind es von der Haltestelle „Singen Landesgartenschau“ durch den schönen Stadtgarten und vorbei an der Stadthalle ca. 700 m Fußweg bis zum Rathausplatz.
Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.
Hinweis: Die Konzertkarten berechtigen NICHT zur Fahrt mit den Zügen der DB und der SBB.
Parkplätze
Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie Parkplätze in der Tiefgarage der Stadthalle bzw. des Rathauses, auf dem Festplatz Offwiese, beim Haltepunkt Landesgartenschau sowie in den Parkhäusern von Singen.
Weiter besteht die Möglichkeit der Nutzung der Park-and-Ride-Parkplätze entlang der „Seehas“-Strecke mit anschließender Nutzung des Zuges zur Weiterfahrt bis zur Haltestelle Landesgartenschau.
Zu Fuß und mit dem Fahrrad
An der Hauptstraße vor dem Rathaus werden mehrere Fahrradstellplätze eingerichtet. Bitte folgen Sie den Beschilderungen vor Ort.
Wetter
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Sollte sich die Lage verändern werden wir Sie über unsere Kanäle informieren.
Karten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen oder Personen mit Schwerbehindertenausweis sowie deren Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected
Webseite: www.ticketsconnected.com
Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 – 584 788 1
Der Zugang zum Konzertgelände auf dem Rathausplatz ist barrierefrei. Behindertengerechte Toiletten stehen vor Ort zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Veranstalter KOKON Entertainment GmbH (siehe Kontakt).
Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst:
Zutrittsregelungen:
Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.
**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.
Alkoholausschank:
Nach erfolgreicher Ticketentwertung bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anrecht auf einen Wiedereinlass.
Für das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken.
Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel) oder 0,5 l Tetrapak (ohne Deckel) oder einen 0,5 l Trinkbeutel mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.
Auf dem Konzertgelände ist sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung möglich.
Den Besuchenden ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
Fundsachen können an den Veranstaltungstagen bei den Ordnungskräften am Einlass zum Konzertgelände abgegeben bzw. abgeholt werden. Nach der Veranstaltung übergeben wir Fundsachen an das Fundbüro Singen, August-Ruf-Str. 13 (Marktpassage).