Wichtige Hinweise Kopieren

Background

A

Es wird eine Abendkasse geben. Diese befindet sich am Einlass, oben auf dem Berg (Tunnel zur Karlsbastion). Bitte folgen Sie der Beschilderung vor Ort.

Bitte informieren Sie sich auf unserer Webseite zu den Abläufen der einzelnen Veranstaltungen und planen Sie ausreichend Zeit für die Anreise an.

Adresse: Hohentwiel, 78224 Singen (Hohentwiel)

Das Hohentwielfestival findet in Singen auf dem namensgebenden Hausberg, dem Hohentwiel statt. Singen liegt zwischen dem Hegau und dem Bodensee, knapp 20 km von Schaffhausen (CH), Tuttlingen, Konstanz und Kreuzlingen (CH) entfernt.

Wir empfehlen Konzertbesucher:innen aus der näheren Umgebung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.

ÖPNV

Das Hohentwielfestival ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Von der nächstgelegenen Haltestelle „Singen Landesgartenschau“ sind es weniger als 200 m Fußweg bis zum Abfahrtspunkt unseres kostenfreien Shuttlebusses. Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.

Alternativ ist der Singener Bahnhof in ca. 1,5 km Entfernung zu erreichen.

Hinweis: Die Konzertkarten beinhalten die Nutzung unseres Shuttleservices auf den Berg, berechtigen jedoch NICHT zur Fahrt mit den Zügen der DB und der SBB.

Shuttlebus

Für die Besucher:innen des Hohentwielfestivals ist ein kostenloser Bus-Pendelverkehr auf den Berg eingerichtet. Ausgangspunkt ist die Ecke Hohentwielstraße/Schaffhauser Straße am Hotel Widerhold, ganz in der Nähe des Fest- und Parkplatzes Offwiese und der Bahnhaltestelle Landesgartenschau. Von dort aus geht es mit dem Bus bis zum Informationszentrum Hohentwiel auf halber Bergeshöhe. Nach einem kurzen Fußmarsch erreichen die Besucher die Karlsbastion. Als Fahrausweis dienen die Eintrittskarten.

Der Busshuttleverkehr beginnt an allen Konzerttagen um 16:30 Uhr. Nach den Konzerten fährt der letzte Bus jeweils um 23:00 Uhr vom Berg zurück zum Ausgangspunkt.

Für mobilitätseingeschränkte Personen fährt ein gesonderter Bus bis hoch zum Konzertgelände (Karlsbastion). Bitte seien Sie für die Nutzung dieses Sondershuttles frühzeitig  vor Ort und melden sich beim Personal am Infopunkt (Transporter) gegenüber des Hotels Widerhold zur Mitfahrt an. Bitte achten Sie hier auf die Beschilderung.

Parkplätze

Sollten Sie mit dem Auto anreisen, finden Sie Parkplätze in der Tiefgarage der nahegelegenen Stadthalle bzw. des Rathauses, auf dem Festplatz Offwiese, beim Haltepunkt Landesgartenschau sowie in den Parkhäusern von Singen.

Weiter besteht die Möglichkeit der Nutzung der Park-and-Ride-Parkplätze entlang der „Seehas“-Strecke mit anschließender Nutzung des Zuges zur Weiterfahrt bis zur Haltestelle Landesgartenschau.

Wir nehmen den Jugendschutz sehr ernst. Auf dem gesamten Gelände gilt das Jugendschutzgesetz. Damit Sie alle eine gute Zeit haben können, haben wir hier die geltenden Regelungen zusammengefasst:

0 – 5 Jahre:     kein Zutritt

6 - 13 Jahre:     Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis*

14 – 16 Jahre:  Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis**(muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich

ab 16 Jahren:   Zutritt ohne Beschränkung

*Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.

Beim Getränkeausschank finden strenge Alterskontrollen statt! (siehe auch „Jugendschutz“)

Unsere AGB finden Sie hier.

Verkehrsmanagement:

Ein Großteil der Besucher:innen wird zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV anreisen. Es wird keine Parkmöglichkeiten direkt am Konzertgelände geben. Besucher:innen werden auf die Parkmöglichkeiten in der Stadt Singen verwiesen.

Engmaschige Kontrolle: 

Zahlreiche Ordner:innen, Lärmmessung und Abfallbeseitigung sorgen für einen reibungslosen Ablauf und eine möglichst geringe Beeinträchtigung. Die Einhaltung der vom Umweltamt vorgegebenen maximalen Lärmpegel werden durch gutachterliche Messungen überwacht und dokumentiert. Morgens werden die angrenzenden Wohngebiete auf Sauberkeit kontrolliert.

Überblick:

Nachfolgend geben wir einen Überblick der Zeiten, zu denen es ggf. mit einem höheren Lärmpegel oder einem höheren Aufkommen von Konzertbesucher:innen und entsprechenden Einschränkungen kommen kann:

21.07.2023 | Philipp Poisel

  • 10:00 (ab) Technische Proben (mit einem höheren Geräuschpegel verbunden)
  • 18:00 Einlass
  • 19:20 Konzertbeginn
  • 22:00 Konzertende und Abreise

22.07.2023 | LaBrassBanda

  • 10:00 (ab) Technische Proben (mit einem höheren Geräuschpegel verbunden)
  • 18:00 Einlass
  • 19:00 Konzertbeginn
  • 21:30 Konzertende und Abreise

23.07.2023 | Joss Stone

  • 10:00 (ab) Technische Proben (mit einem höheren Geräuschpegel verbunden)
  • 18:00 Einlass
  • 19:15 Konzertbeginn
  • 22:00 Konzertende und Abreise

B

Auf dem Konzertgelände wird es ausschließlich Barzahlung geben. Das Bezahlen mit EC-Karte ist nicht möglich.

An unseren Theken ist es möglich Geld abzuheben.

D

Bitte lassen Sie Ihre Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt auf dem Konzertgelände. Sollte Ihnen etwas abhandenkommen oder etwas Verdächtiges auffallen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sicherheitspersonal oder die Polizei.

E

Der Einlass zur Veranstaltung kann nur nach Vorlage der rechtmäßig erworbenen und gültigen Eintrittskarte gewährt werden. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt im Anschluss an eine Sicherheitskontrolle des beauftragten Sicherheitsdienstes. Dieser ist angewiesen, eine Leibes- und Taschenvisitation vorzunehmen. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklären sich die Besucher:innen damit einverstanden. Auf Verlangen des Sicherheitsdienstes ist zudem ein amtliches Ausweisdokument vorzuzeigen.

Der beauftragte Sanitätsdienst ist während der gesamten Veranstaltungsdauer vor Ort, um bei einem Notfall Erste Hilfe zu leisten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten. Wenden Sie sich bei Notfällen an unser Sicherheitspersonal.

F

Für die Abgabe und Suche von verlorenen Gegenständen wenden Sie sich bitte an unser Personal am Einlass. Nach der Veranstaltung werden Fundsachen an das Fundbüro Singen übergeben.

Das Fotografieren auf dem Konzertgelände ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und kleinen Taschenkameras für den privaten Gebrauch erlaubt. Wer beim Konzert professionell fotografieren und/oder berichterstatten möchte, benötigt hierfür eine Akkreditierung bzw. einen Pressepass. Anfragen hierfür bitte an info@kokon-entertainment.de

Bitte beachten Sie, dass bei einzelnen (Sonder-) Konzerten ein generelles Verbot von Foto- und Videoaufnahmen bestehen kann.

G

Gehörschutz gibt es kostenfrei an der Gästeliste sowie an den Getränketheken.

Für das leibliche Wohl vor Ort sorgen unsere vielfältigen Foodstände sowie Getränketheken.

Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, Dosen und/oder sonstige Trinkbehältnisse sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind grundsätzlich verboten.

Aus Sicherheitsgründen ist max. eine 0,5l PET-Flasche (ohne Deckel!) oder Tetrapak mit NICHT-alkoholischem Inhalt erlaubt.

Die Gästeliste befindet sich oben auf dem Berg vor dem Torbogen zur Karlsbastion auf der rechten Seite. Bitte beachten Sie die Ausschilderung vor Ort.

H

HAUSORDNUNG
für den Publikumsbereich des Hohentwielfestivals Singen 2023
vom 21. – 23.07.2023, Singen

§ 1 Geltungsdauer

Die Hausordnung gilt an den Veranstaltungstagen vom 21. – 23.07.2023. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der/die Besucher:in die Hausordnung an

§ 2 Aufenthalt

Zum Zutritt ist nur berechtigt, wer im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder eines sonstigen Berechtigungsausweises ist. Die Eintrittskarte bzw. der Berechtigungsausweis berechtigt ausschließlich zum Aufenthalt in den darauf angegebenen Bereichen. Vom Zutritt ausgeschlossen ist jede Person, gegen die zuvor ein Hausverbot ausgesprochen wurde. Der Zugang zum Veranstaltungsgelände sowie zu Teilbereichen innerhalb des Geländes ist abhängig von der jeweiligen vorhandenen Kapazität des Bereichs und kann bei Überfüllung gesperrt werden. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes besteht kein Anrecht auf unmittelbaren Wiedereinlass.

Es gilt folgende Altersregelung:

0 – 5 Jahre:      kein Zutritt

6 - 13 Jahre:     Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten* (Eltern/Vormund) ODER in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten (18+) mit schriftlicher Erlaubnis*

14 – 16 Jahre:  Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis**(muss am Einlass abgegeben werden), aber ohne Begleitung möglich

ab 16 Jahren:   Zutritt ohne Beschränkung

*Personensorgeberechtigter ist die Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

**Schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten zur Teilnahme der Jugendlichen an der Veranstaltung.

Die personensorgebeauftragte bzw. erziehungsberechtigte Person muss während des gemeinsamen Aufenthalts auf der Veranstaltung jederzeit in der Lage sein, seine Erziehungspflichten zu erfüllen. Ein Ausweisdokument ist dem Ordnungsdienst sowie weiteren zur Kontrolle berechtigten Personen (z. B. Mitarbeitenden des Veranstalters oder des Betreibers) bei Bedarf jederzeit vorzuweisen, damit ggf. das Alter festgestellt werden kann.

§ 3 Eingangskontrolle

Eintrittskarten und Berechtigungsausweise sind auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie weiteren berechtigten Personen (z. B. Mitarbeitenden des Veranstalters oder des Betreibers) vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. Ein Ausweisdokument ist auf Verlangen dem Ordnungsdienst sowie weiteren zur Kontrolle berechtigten Personen (z. B. Mitarbeitenden des Veranstalters oder des Betreibers) vorzuweisen und zur Prüfung auszuhändigen. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die Besucher:innen, auch mit technischen Hilfsmitteln, auf die Mitnahme von verbotswidrig mitgeführten Gegenständen hin zu durchsuchen und diese sicherzustellen. Dies gilt auch während des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände oder bei dessen Verlassen. Erkennbar alkoholisierten oder unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehenden Personen kann der Zutritt verweigert oder ein temporäres Hausverbot ausgesprochen werden. Es besteht keine Obhutspflicht oder ein Verwahrvertrag für abgegebene Gegenstände.

§ 4 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

Innerhalb des Veranstaltungsgeländes hat sich jede:r Besucher:in so zu verhalten, dass Personen nicht geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt werden.

Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Jede:r Besucher:in hat sich überdies so zu verhalten, dass keine Schäden an Material, Ausstattung, Mobiliar und der Natur entstehen.

Anfallender Müll ist von allen Besucher:innen in die dafür vorgesehenen Müllbehältnisse zu entsorgen.

Die Besucher:innen haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen jederzeit Folge zu leisten.

§ 5 Verbote

Den Besucher:innen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge
  • Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige
  • Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
  • Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können.
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel.
  • Sperrige Gegenstände:
    Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Picknickdecken, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Stock-Regenschirme mit Stahlspitze und Taschen oder Rucksäcke, die nicht von einer Person alleine sicher getragen werden können.
  • Fahrrad- und Motorradhelme
  • Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere
  • Computer und Tablets
  • Selfie-Sticks
  • Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven
  • Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter
  • Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter)
  • Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm

Verboten ist weiterhin:

  • Das Besteigen oder Übersteigen von erkennbar nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehenen Bauten oder Anlageteilen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer
  • Das Betreten von Bereichen und Räumlichkeiten, die erkennbar nicht für die allgemeine Nutzung zugelassen sind (z. B. Bühne und Backstage)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Gedankengut zu äußern, durch Gesten kundzutun oder durch entsprechendes Material zu verbreiten
  • Feuer zu machen, leicht brennbare Stoffe, pyrotechnische Gegenstände (Leuchtkugeln, Raketen, Wunderkerzen oder sonstige Feuerwerkskörper) mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen
  • Ohne Erlaubnis des Betreibers oder des Veranstalters gewerbsmäßig Waren oder Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen und sonstige Sachen aller Art zu verteilen, Werbemittel jeglicher Art mitzuführen und Sammlungen durchzuführen
  • Bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschädigen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder in anderer Weise zu verunstalten
  • Elektrische oder mechanische Einrichtungen zu sabotieren oder zu manipulieren
  • Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten bzw. das Veranstaltungsgelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen
  • Das Entsorgen von Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Müllentsorgungsbehältnisse
  • Die Hausordnung verbietet die Einfahrt von Fahrzeugen während der Publikumsbetriebszeit, außerhalb der Publikumsbetriebszeiten wird nur legitimierten Fahrzeugen die Zufahrt erlaubt.

§ 6 Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, Weisungen des Ordnungsdienstes und sonstiger berechtigter Personen nicht befolgen oder offensichtlich unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, können am Betreten des Geländes gehindert oder aus ihm verwiesen werden.

Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann ein Hausverbot erteilt werden.

Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

§ 7 Jugendschutz

Es gilt das aktuelle Jugendschutzgesetz.

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt.

Jugendlichen von 16 bis 17 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken wie Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumweinen gestattet.

Jugendlichen bzw. volljährigen Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischer Getränke gestattet.

§ 8 Allgemeines

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Wetterphänomene können zu Abweichungen im Ablauf der Veranstaltung führen. Es können Lautstärken über 86 dB(A) erreicht werden. Gehörschutz steht an den Getränketheken auf Nachfrage zur Verfügung.

§ 9 Haftung

Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden aufgrund fahrlässigen Handelns. Dies gilt nicht, wenn der Schaden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist.

§ 10 Videoüberwachung

Das Veranstaltungsgelände wird mit Videokameras überwacht.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen ungeachtet dessen fort. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 13.07.2023
KOKON Entertainment GmbH
Bücklestr. 3-5, 78467 Konstanz

Besucher:innen sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Konzertgelände verboten; es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt.

I

Über unsere Internetseite sowie Social-Media-Kanäle halten wir Sie auf dem Laufenden:

Webseite
Facebook
Instagram

 

K

KOKON Entertainment GmbH

Bücklestr. 3-5
D-78467 Konstanz
Tel.: + 49 (0)7531 – 584 788 0
E-Mail: info@kokon-entertainment.de

M

Karten für die Konzerte für Rollstuhlfahrer:innen & Begleitpersonen erhalten Sie über den Ticketpartner des Veranstalters: Tickets Connected

Webseite: www.ticketsconnected.com

Kontakt: hello@ticketsconnected.com / +49 7531 - 584 788 1

Bitte beachten Sie die Informationen unter dem Punkt Anreise für Mobilitätseingeschränkte Personen.

Wir bitten Sie, auf die Umwelt zu achten und Verpackungen sowie sonstigen Abfall in den dafür vorgesehenen Müllbehältnisse zu entsorgen.

N

Der Hohentwiel ist Naturschutzgebiet. In den Burgruinen tummeln sich zahlreiche Mauereidechsen, in den Felsen brüten Wanderfalken und Kolkraben. Mehrere Pflanzenarten aus den mittelalterlichen Burggärten haben sich bis heute gehalten, teilweise sogar vermehrt und ausgebreitet. Bleiben Sie deshalb bitte auf den Wegen, werfen Sie Ihren Abfall nicht in die Gegend, pflücken oder entnehmen Sie keine Pflanzen, machen Sie kein offenes Feuer, zelten und lagern Sie nicht. Der Natur zuliebe!

P

21.07.2023 Philipp Poisel

  • 18:00 Einlass
  • 19:20 Kati K
  • 20:00 Philipp Poisel
  • 22:00 Konzertende und Abreise

22.07.2023 LaBrassBanda

  • 18:00 Einlass
  • 19:00 Jack Russel’s Halsbänd
  • 20:00 LaBrassBanda
  • 21:30 Konzertende und Abreise

23.07.2023 Joss Stone

  • 18:00 Einlass
  • 19:15 Delta Fuchs
  • 20:30 Joss Stone
  • 22:00 Konzertende und Abreise

Wer beim Konzert professionell fotografieren und/oder berichterstatten möchte, benötigt hierfür eine Akkreditierung bzw. einen Pressepass. Senden Sie hierfür bitte eine Anfrage an:
info@kokon-entertainment.de

Die Polizei wird auf dem Konzertgelände vertreten sein. Neben einer grundsätzlichen Sicherung des Konzertgeschehens werden auch routinemäßige Alkohol- und Alterskontrollen durchgeführt.

Pyrotechnik jeglicher Art ist auf dem Konzertgelände grundsätzlich verboten.

R

Rassismus, Sexismus und andere Formen der Diskriminierung haben auf dem Konzert absolut keinen Platz. Sollten Sie von rassistischen, sexistischen oder anderen diskriminierenden Handlungen betroffen sein oder Zeug:in von solchen Geschehnissen werden, informieren Sie bitte umgehend unser Sicherheitspersonal.

S

Aufgrund verstärkter Sicherheitsvorkehrungen im Interesse aller Besucher:innen dürfen bei den Konzertabenden des Hohentwielfestivals keine Rucksäcke und Taschen aufs Festivalgelände mitgebracht werden. Erlaubt sind lediglich kleine Taschen (nicht größer als DIN A4 Format) und Bauchtaschen! Bitte beschränken Sie die Mitnahme von Gegenständen auf notwendige Utensilien wie Handys, Schlüsselbund und Portemonnaies sowie Medikamente.

Entsprechende Kontrollen finden schon an den Zufahrtswegen zur Festungsruine Hohentwiel statt. Ferner werden an den Einlässen Sicherheitskontrollen auf mitgeführte Gegenstände durchgeführt.

Die Stadt Singen und ihr Veranstaltungspartner KOKON Entertainment GmbH bitten die Konzertbesuchenden, Rucksäcke, (größere Hand-)Taschen und Behältnisse aller Art zu Hause oder im Auto zu lassen und eventuellen Wetterschutz am Körper zu tragen. Helme aller Art dürfen ebenfalls nicht mit auf das Gelände genommen werden.

Alle Besucher:innen werden gleichzeitig um erhöhte Wachsamkeit angehalten und gebeten, Verdächtiges sofort der Polizei oder den Ordnern zu melden, ohne sich selbst zu gefährden

T

Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. Therapietiere wie z. B. Blindenhunde stellen hiervon eine Ausnahme dar. Diese sind im Voraus anzumelden unter info@kokon-entertainment.de.

Im Falle einer Verschiebung der Veranstaltung kommunizieren wir alle relevanten Informationen über unsere Website oder unsere Social-Media-Kanäle.

Den Besucher:innen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:

  • Fahrräder, E-Scooter, Roller, Bollerwagen und andere Fahrzeuge
  • Nahrungsmittel – davon ausgenommen medizinisch notwendige
  • Taschen oder Rucksäcke größer als DIN A4
  • Waffen, Gas-Sprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss genutzt werden können.
  • Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind. Erlaubt sind pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel.
  • Sperrige Gegenstände:
    Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher:innen darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche herbeigeführt werden kann, wenn dies im konkreten Fall zu befürchten ist, wie zum Beispiel Transparente, Fahnen, Leitern, Hocker, Klappstühle, Picknickdecken, Kisten, große Roll- und Reisekoffer, Stock-Regenschirme mit Stahlspitze und Taschen oder Rucksäcke, die nicht von einer Person alleine sicher getragen werden können.
  • Fahrrad- und Motorradhelme
  • Fahnen oder Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Rassistisches, fremdenfeindliches oder rechtsradikales Propagandamaterial
  • Alkoholische Getränke aller Art
  • Tiere
  • Computer und Tablets
  • Selfie-Sticks
  • Professionelle Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven
  • Das Anfertigen von professionellen Ton-, Film-, Foto- und Videoaufzeichnungen ohne Genehmigung durch den Veranstalter
  • Film- und Tonaufnahmegeräte (Handys aller Art fallen nicht darunter)
  • Fahnenstangen aus Holz mit einem Durchmesser größer 2 cm

Wir werden vor Ort Taschen- und Bodychecks durchführen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise Verbotene Gegenstände. Dort haben wir aufgelistet, was Sie auf gar keinen Fall mitbringen dürfen.

In das Konzertgelände dürfen Sie leere pro Person 1x PET-Flasche bis 500ml ohne Deckel oder 1x Tetrapak bis 500ml ohne Deckel mitbringen.

Auf dem Konzertgelände gibt es sanitäre Anlagen in ausreichender Anzahl.

V

Bitte beachten Sie, dass das Mitführen von allgemein gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen aller Art, Glas, Flaschen, Dosen, Fackeln, Regenschirme, Stühle, Decken, pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Himmelslaternen, Megafone, Fahnenstangen, gefährliche Tiere, nicht erlaubte Betäubungsmittel usw.) streng untersagt ist.
Es ist aus urheberrechtlichen Gründen auch das Mitbringen von professionellen Bild-, Film- und Tonaufzeichnungsgeräten untersagt.
Im Übrigen: siehe Hausordnung unter § 5 Verbote.

Konzertkarten können hier online erworben werden.

Auch nach Konzertbeginn werden die Tickets nicht verbilligt abgegeben.
Karten werden nur bei vorheriger Absage der Veranstaltung zurückgenommen. Muss eine Veranstaltung aus Witterungsgründen abgebrochen werden, so erfolgt nach dem zeitlichen Ablauf von mehr als einem Drittel des Konzertes keine Kostenerstattung
Bei Verlust einer erworbenen Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet.

 

W

Unsere FAQs werden stetig bearbeitet. Wir empfehlen Ihnen daher ca. eine Woche vor der Veranstaltung noch einmal auf diesem Teil der Website vorbeizuschauen, um auf dem neusten Stand zu sein.

Ohne schriftliche Genehmigung durch den Veranstalter ist das Verteilen von Werbematerial wie Flyer, Poster, Gutscheine usw. grundsätzlich untersagt.

Bei Eintreten von Unwetter informieren wir auf dem Gelände sowie über unsere Webseiten und Social-Media-Kanäle über die Einleitung von Sicherheitsvorkehrungen. Sollte das Konzert aufgrund von Gewitter unterbrochen werden, so bitten wir Sie bei einer eventuellen Evakuierung auf die Durchsagen zu achten und den Anweisungen Folge zu leisten.

Z

Lassen Sie uns ein großartiges Konzert genießen – mit viel Musik und Spaß!

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Team KOKON Entertainment